
ZILE-Anträge bis zum 30.09.2022 einreichen
Die ZILE-Richtlinie (Zuwendung zur Integrierten Ländlichen Entwicklung) gehört zu den wichtigsten Förderinstrumenten für den ländlichen Raum in Niedersachsen. Mit Ablauf der Förderperiode 2014-2022 erfolgt eine Neufassung der ZILE-Richtlinie, die bereits für die Antragsrunde im Herbst 2022 gilt. Bis zum 30.09.2022 müssen Anträge beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Die Umsatzsteuer wird bei Vereinen, Kleinstunternehmen und Privatpersonen nicht mehr mit gefördert
- Ländlicher Tourismus ist über ZILE nicht mehr förderfähig
- Neu: Kleinstvorhaben in der Dorfentwicklung sind förderfähig (betrifft nur die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln)
- Die Förderquote im Bereich Basisdienstleitungen der ländlichen Versorgung steigt leicht auf bis zu 75% für gemeinnützige juristische Personen und bis zu 55% für private und juristische Personen, max. Förderhöhe: 200.000 EUR
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung erhalten bis zu 55% der förderfähigen Kosten bei einer Höchstförderung von 200.000 EUR erhalten
- Die Kriterien zur Bewilligung eines Projekts erhalten eine starke Fokussierung auf ökologische Aspekte, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Wie immer gilt: Mit dem Projekt darf erst gestartet werden, sobald die Bewilligung vorliegt.
Haben Sie eine Projektidee für den ländlichen Raum? Regionalmanager Karsten Perkuhn berät Sie kostenlos und ausführlich zur neuen ZILE-Richtlinie und zu alternativen Fördermöglichkeiten.
Weitere und ausführliche Infos zu ZILE finden Sie beim Amt für regionale Landesentwicklung.