Stiftungswiki

Fördermöglichkeiten für Projekte gibt es viele – und eine davon sind Stiftungen. Weil sich viele Stiftungen auf ganz bestimmte Themenbereiche spezialisiert haben, hilft Ihnen unser Stiftungswiki dabei, einen ersten Überblick zu gewinnen und die richtige Stiftung zu finden.

Und so geht’s: Klicken Sie einfach in das blaue Feld mit der Aufschrift „Bitte auswählen“. Es öffnet sich eine Liste mit verschiedenen Kategorien. Klicken Sie die Kategorie an, die Ihr Projekt am besten beschreibt. Haben Sie eine Kategorie ausgewählt, erscheinen unterhalb des blauen Feldes die Stiftungen dieser Kategorie. In dieser Übersicht sind bis auf den Namen alle Informationen ausgeblendet, damit es nicht zu unübersichtlich wird. Mit einem Klick auf „mehr Informationen“ werden alle relevanten Informationen eingeblendet. Sie können sich auch alle Stiftungen anzeigen lassen. Klicken Sie dazu bei der Auswahl im blauen Feld auf den Punkt „Alle anzeigen“.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement.

 

  • Bundesprogramm Biologische Vielfalt

    Antragsberechtigt:

    Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Stiftungen, Zweckverbände, Privatpersonen, Unternehmen

    Zuwendungsfähig:

    Personalkosten, Aufträge an Dritte, sächliche Verwaltungsaufgaben, Gegenstände und Investitionen, Pacht unbeweglicher Sachen, Ausgleichszahlungen und Entschädigungen, Evaluationen, Maßnahmen der Information und Kommunikation

    Förderschwerpunkte:

    Verantwortungsarten | Hotspots der Biologischen Vielfalt | Sicherung von Ökosystemleistungen | Weitere Maßnahmen wie Kommunikations-, Bildungs- und Akzeptanzprojekte

    Fördersumme:

    Max. 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

    Eigenanteil:

    I.d.R. 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten

    Antragsfrist:

    keine

    Sonstiges:

    Fördervoraussetzung ist ein erhebliches Bundesinteresse

    Mehr Informationen unter:

    im Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Ziele und Fördermodalitäten (pdf | 0,7 MB)

  • Deutsche Bundesumweltstiftung (DBU)

    Antragsberechtigt:

    Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts; Mittelstandspriorität

    Zuwendungsfähig:

    Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren (insbesondere in klein- und mittelständischen Unternehmen), der Austausch von Wissen, Maßnahmen zur Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben) sowie Vorhaben zur Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung

    Förderschwerpunkte:

    Stärkung des Nachhaltigkeitsbewusstseins und -handelns | Nachhaltige Ernährung und Umgang mit Lebensmitteln | Umweltschonende Gebrauchsgüter | Erneuerbare Energien | Klima- und ressourcenschonendes Bauen | Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung | Verminderung von CO2-Emissionen in energetischen Branchen | Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologien | Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen | Reduktion der Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft | Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten | Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

    Zuwendungsart:

    Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein

    Antragsfrist:

    Anträge jederzeit möglich

    Mehr Informationen unter:

    www.dbu.de

     

  • Fonds Soziokultur - "Der Jugend eine Chance"

    Antragsberechtigt:

    Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften und öffentliche Einrichtungen - freie Träger der Kulturarbeit haben Vorrang vor öffentlichen Antragstellern

    Zuwendungsfähig:

    Zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft sein für andere sozio-kulturelle Akteure und Einrichtungen. Damit regt der Fonds einen bundesweiten Wettbewerb um die besten Projektideen an. Zuwendungsfähig sind neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur und Inklusion, Ökologie oder Ökonomie.

    Es können auch größere Projekte unterstützt werden, die aufgrund ihrer Konzeption und ihres Umfanges eine längerfristige (mehrjährige) Zeitplanung erfordern. Die Förderung des Fonds ist dabei nicht nur auf die Durchführungsphase des Projektes begrenzt, sondern kann auch die Phase der Konzeptentwicklung einbeziehen. Voraussetzung für solche Förderungen ist, dass die Vorhaben besonderen qualitativen Ansprüchen genügen und geeignet sind, die Bedeutung der Soziokultur für das kulturelle Leben in der Öffentlichkeit darzustellen.

    Förderschwerpunkte:

    kleine, experimentierfreudige Kulturprojekte

    Projektbeispiele:

    Videoprojekte, Hip-Hop-Events oder Fotoausstellungen, Musiktheater von und mit Flüchtlingen, Schauspiel an historischen Orten, Film von Jugendlichen über sich und ihre Gemeinde

    Fördersumme:

    in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten, jedoch mind. 3.000 EUR bis max. 30.000 EUR

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den Entscheidungssitzungen des Fonds-Kuratoriums beginnen.

    Antragsfrist:

    Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:

    2. Mai
    Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres starten sollten.
    Projektbeginn: nicht vor dem 1. Juli.

    Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

    2. November (der Stichtag 2022 wird allerdings ausgesetzt!)
    Dieser Termin ist für Projekte bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres starten sollen.
    Projektbeginn: nicht vor Ende Januar des Folgejahres.

    Mehr Informationen unter:

    www.fonds-soziokultur.de

     

  • Friedel & Gisela Bohnenkampstiftung - "Bildung fördern - alle mitnehmen"

    Zuwendungsfähig:

    Projekte, die die Selbstkompetenz und -motivation, gerade auch bei sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen stärken und entwickeln. Projekte, die Familien als wichtige und kontinuierliche Bildungsinstanz stark macht und fördert. Initiativen, die dem Aufbau von Netzwerken und Bildungspartnerschaften dienen. Maßnahmen, die zur Entwicklung eines gesunden Lebensstils in Familie, Kita und Schule als Grundlage für gelingende Bildungsprozesse beitragen. Initiativen und Organisationen, die Bildungswege, vor allem die -übergänge positiv gestalten und begleiten. Projekte, die innovativ sind und Lösungen suchen, die fachlich abgesichert sind und neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.

    Förderschwerpunkte:

    Selbstkompetenz und -motivation bei benachteiligten Kindern und Jugendlichen, Familien als wichtige Bildungsinstanz, Aufbau von Netzwerken und Bildungspartnerschaften, gesunder Lebensstil als Grundlage für Bildung, Bildungswege und -übergänge positiv gestalten, innovative und fachlich abgesicherte Projekte

    Projektbeispiele:

    Von der Natur auf den Bauernhof - vom Bauernhof auf den Tisch

    Förderkulisse:

    vorrangig Projekte in der Stadt und im Landkreis Osnabrück

    Antragsfrist:

    Treffen des Vorstandes alle 4-6 Wochen, dort wird über die beantragten Projekte entschieden; Projekte mit einer Fördersumme ab 50.000 € müssen vom Kuratorium bewilligt werden. Sitzung des Kuratoriums: Mai und Dezember

    Mehr Informationen unter:

    www.bohnenkamp-stiftung.de

     

  • Klosterkammer Hannover - "ehrenWERT."

    Antragsberechtigt:

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchengemeinden).

    Zuwendungsfähig:

    lokale und regionale Projekte, in denen vorwiegend Ehrenamtliche aktiv sind sowie die Qualifizierung von Ehrenamtlichen

    Förderschwerpunkte:

    Projekte, die einen kirchlichen, bildungsbezogenen oder Sozialen Zweck erfüllen | sich durch einen angemessenen Anteil an Ehrenamtlichen auszeichnen | eine lokale oder regionale Wirksamkeit an strebt | den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgt | auf einer grundsätzlichen Offenheit für Projekttransfer basiert | Kooperationen mit anderen Projektträgern Qualifizierungsmaßnahme, die einen vorhandenen Bedarf im Projekt deckt | bei einem Mitglied der Freiwilligenakademie Niedersachsen durchgeführt, keine berufliche Aus- oder Weiterbildung ersetzt

    Projektbeispiele:

    „kultur AKTIV!“ in Osnabrück erweitert das Angebot der Kunst- und Kulturunterstützungskarte: Menschen mit wenig Geld können dadurch umfassend am kulturellen Leben teilhaben | Ehrenamtliche der Hausaufgabenhilfe des Begegnungszentrums Sprotte in Nienburg/Weser besuchen Fortbildungen zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz“ und „Gewaltfreie Kommunikation“ | die Ökumenische Hospizgruppe Wallenhorst bildet ihre Mitarbeitenden in einem Kurs zur Sterbebegleitung bei demenzkranken Menschen fort

    Förderkulisse:

    Das Fördergebiet umfasst große Teile von Niedersachsen, im Wesentlichen das Gebiet des ehemaligen Königreichs Hannover. Ausgenommen ist das Gebiet der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig. Hier fördert die Klosterkammer nur in der Stadt Wilhelmshaven, den Landkreisen Verden, Goslar und Peine sowie in Teile der Stadt Wolfsburg. 

    Fördersumme:

    max. 50.000 Euro

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Förderanträge müssen vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Das Projekt selber darf nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein.

    Eigenanteil:

    Im Programm ehrenWERT. ist eine Eigenbeteiligung des Antragstellers oder eine Kofinanzierung nicht zwingend notwendig, da eine Förderung aller Ausgaben möglich ist.

    Antragsfrist:

    Anträge können laufen eingereicht werden. Anträge, deren Unterlagen bis zum Ersten des Monats digital und in Papierform vollständig vorliegen, werden in der Regel bis zum Ende des Monats entschieden.

    Mehr Informationen unter:

    www.klosterkammer.de

  • Landschaftsverband Osnabrück

    Antragsberechtigt:

    Es können ausschließlich gemeinnützige Einrichtungen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts gefördert werden. 

    Förderschwerpunkte:

    1. Geschichte des Raumes, 2. Denkmalschutz, Denkmalpflege, Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen, 3. Erforschung, Erhaltung und Gestaltung der natürlichen Landschaft einschließlich ökologischer und umweltschützerischer Aspekte, 4. bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Soziokultur, 5. Volkskunde und heimatliches Brauchtum, 6. Pflege der heimatlichen Literatur und der plattdeutschen Sprache, 7. Ausstattung und Pflege von Kultur- und Heimatpflege dienenden Einrichtungen.

    Förderkulisse:

    Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück

    Fördersumme:

    In der Geschäftsstelle eingehende Anträge werden geprüft und einem Fachgremium zur Beratung vorgelegt. Der Vorstand entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachgremien-Empfehlung über eine Förderung. Bei einem Antragsvolumen von über 5.000,00 € wird die endgültige Entscheidung von der Mitgliederversammlung getroffen.

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Eine Förderung bereits laufender Maßnahmen ist nicht möglich.

    Eigenanteil:

    Es wird nur ergänzend finanziert, in der Regel höchstens mit 10-15 Prozent der Gesamtprojektkosten, maximal jedoch 50 Prozent, abgestellt auf die jeweilige Maßnahme.

    Antragsfrist:

    Es gibt in der Regel zwei Antragstichtage im Jahr: 15. März für Projekte, die in der zweiten Jahreshälfte starten sollen und 15. September für Projekte, die in der ersten Jahreshälfte starten sollen 

    Sonstiges:

    Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal. Darüber hinaus ist eine Version des Antrags schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen.

    Mehr Informationen unter:

    www.lvosl.de

  • LAUTER - Die Stiftung für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Osnabrück

    Antragsberechtigt:

    Jugendarbeit, Jugendpflege, Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe, die benachteiligten Jugendlichen neue Perspektiven
    sowie:
    innovative Ideen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen zur Gewaltprävention und zur Stärkung sozialer Grundtugenden | Bildungsangebote, Maßnahmen zur Verbesserung/Erhaltung der Gesundheit, Projekte zur Integration in die Gesellschaft sowie generationenübergreifende Haushaltsformen.

    Projektbeispiele:

    Was summt denn da?! - in Hunteburg-Meyerhöfen

    Förderkulisse:

    Landkreis Osnabrück

    Fördersumme:

    Die Höhe der Förderung wird in Einzelfallentscheidung vom Kuratorium festgelegt. Die Stiftung LAUTER gewährt allerdings maximal einen Zuschussbetrag von 5.000,00 € pro Maßnahme.

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Es werden grundsätzlich nur Förderanträge ab einer Mindestinvestitionshöhe von 500,00 € berücksichtigt. Zudem werden Projekte, dessen Investitionsvolumen mehr als 50.000,00 € beträgt, nicht gefördert. In begründeten Einzelfällen kann das Kuratorium eine Ausnahme zulassen.

    Eigenanteil:

    Der Träger ist verpflichtet, einen angemessenen Eigenanteil einzubringen. Es kann sich sowohl um einen finanziellen Eigenanteil als auch um die Bereitstellung von Personal bzw. Sachmitteln handeln.

    Antragsfrist:

    6.10.2022

    Mehr Informationen unter:

    www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/stiftungen/stiftung-lauter

     

  • Lotto-Sport-Stiftung

    Antragsberechtigt:

    natürliche und juristische Personen

    Förderschwerpunkte:

    Sport, Integration und mildtätige Zwecke

    Projektbeispiele:

    die Entwicklung des Sportangebotes im Verein | die Fortbildung ehrenamtlicher Trainer | kleine Sanierungsarbeiten | Veranstaltungen und Turniere | die Anschaffung von dringend benötigten Sportgeräten | Sportprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund | die Teilnahme benachteiligter Zielgruppen am Vereinsleben und Veranstaltungen

    Förderkulisse:

    Niedersachsen

    Zuwendungsart:

    Gewährung von Zuschüssen in Form einer Anteilsfinanzierung, einer Fehlbedarfsfinanzierung oder einer Festbetragsfinanzierung.

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

    Antragsfrist:

    Bis zu einer Antragssumme von 5.000 EUR gibt es keine Antragsfrist.

    Fristen für Antragstellung zwischen 5.000 EUR und 20.000 EUR: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

    Fristen für Antragstellung über 20.000 EUR: 30.09./ 28.02.

    Sonstiges:

    Eine Antragstellung kann nur nach persönlicher Beratung erfolgen.

    Der Bewilligungsempfänger hat spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme einen Abschlussbericht sowie einen Verwendungsnachweis in Form einer Abrechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben enthält, zur Prüfung vorzulegen. Die Stiftung kann auch vorher eine Zwischenabrechnung verlangen. Kommt der Bewilligungsempfänger dem nicht nach, berechtigt dies die Stiftung zum Widerruf der Förderung.

  • Naturschutzstiftung des Landkreises

    Antragsberechtigt:

    Vereine, Verbände und Privatpersonen

    Zuwendungsfähig:

    Anlage von Feuchtbiotopen | Anlage von Hecken, Wallhecken und Feldgehölzen | Anlage von Obstbaumwiesen | Pflege von Kopfbäumen | Eingrünung von Gehöften und Gebäuden im Außenbereich | Materialkosten | Pflanzen und Saatgut | Biotoppflegegeräte

    Förderschwerpunkte:

    Förderung des Naturschutzes auf breiter Basis, Kooperation mit Umweltbildungsstätten zur Verbesserung von Umweltbewusstsein und Umweltvorsorge, gezielte Projektarbeit, Pachtung und Ankauf öklogisch wertvoller Flächen, Informations- und Weiterbildungsstätten, beispielhafte umweltfreundliche Bewirtschaftungspraktiken auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, Klimaschutzprojekte

    Projektbeispiele:

    Naturnahe Gestaltung von Fließgewässern im Rahmen von Revitalisierungsprojekten an Abschnitten der Hase, der Wierau, der Hunte und dem Möllwiesenbach. 160 Feuchtbiotope wurden angelegt, 7000 Obstbäume, 500 Alleebäume und mehr als 16 km Wall- und Feldhecken und Feldgehölze neu gepflanzt. Die Naturschutzstiftung förderte Schulhofumgestaltungen, Schulgärten, die Sanierung von Altbäumen und Erstaufforstungen und die extensive Bewirtschaftung auf Ackerflächen.

    Förderkulisse:

    Die Stfittung darf nur Projekte im Landkreis Osnabrück und auf landkreiseigenen Flächen fördern. Anträge werden formlos digital gestellt. Dem Antrag ist eine genaue Beschreibung der geplanten Maßnahme und ein Finanzierungsplan beizufügen. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. 

    Fördersumme:

    Max. 4.000,00 € je Vorhaben

    Zuwendungsart:

    Pauschalförderung, nicht rückzahlbarer Zuschuss

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Es können nur solche Vorhaben bezuschusst werden, die vor Erlass des Bewilligungsbescheides noch nicht begonnen wurden.

    Eigenanteil:

    Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. 

    Antragsfrist:

    15. Januar und 15. August

     

    Sonstiges:

    Zur Auszahlung der Förderung ist ein geeigneter Verwendungsnachweis vorzulegen (Muster wird mit der Bewilligung versandt). Er besteht aus einem Sachbericht und einem rechnerischen Nachweis. 

    Mehr Informationen unter:

    Flyer des Landschaft-Förderprogramms des Landkreises Osnabrück (pdf | 1,3 MB)

  • Niedersächische Bingo-Umweltstiftung

    Antragsberechtigt:

    juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Kommunen) mit Sitz in Niedersachsen. Antragstellende Einrichtungen müssen die Steuerbegünstigung durch Vorlage des Freistellungsbescheides des Finanzamtes nachweisen. Davon ausgenommen sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

    Zuwendungsfähig:

    die planerische Vorbereitung des Projektes, die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes, die vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Der Projektbegriff bezieht sich auch auf Veranstaltungen und Seminare.

    Förderschwerpunkte:

    Biodiversität | Natur erleben | Grüne Inseln im Siedlungsraum | Kleinräumige Biotopvernetzungen / Schaffung von Biotopverbünden | Kleine Still- und Fließgewässer | Bienen und Hummeln | Moorbiotope | Streuobstwiesen | Praktischer Naturschutz an Bildungseinrichtungen | Umweltbildung | Denkmalpflege

    Förderkulisse:

    Projekte in ganz Niedersachsen. Länderübergreifende Projekte mit niedersächsischer Beteiligung können gefördert werden

    Zuwendungsart:

    nicht rückzahlbaren Zuschuss

    Zuwendungsvoraussetzung:

    klar abgegrenzte Vorhaben, deren Laufzeit in der Regel 36 Monate nicht überschreitet.

    Eigenanteil:

    Grundsätzlich soll die Eigenbeteiligung mindestens 15 % betragen. Diese kann auch durch Eigenleistungen erbracht werden.

    Antragsfrist:

    Antragssumme bis 10.000€ > keine Fristen | Antragssumme 10.000 - 30.000€ > Vorstand tagt alle 4-6 Wochen | Antragssumme über 30.000€ > Umweltrat und Kuratorium tagt vierleljährlich

    Sonstiges:

    Förderungen der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung können zur Kofinanzierung bei EU-Projekten eingesetzt werden.

    Mehr Informationen unter:

    www.bingo-umweltstiftung.de

  • Niedersächische Sparkassenstiftung

    Förderschwerpunkte:

    Bildende Kunst, Musik, Museen und Denkmalpflege

    Förderkulisse:

    Niedersachsen, oder Bezug zu Niedersachsen

    Zuwendungsart:

    gemeinnützigkeit des Projektes | überregionale Bedeutung | Beispielcharakter | nachhaltige Ausrichtung | Wirtschaftlichkeit

    Antragsfrist:

    Für 2022 ist keine Antragstellung mehr möglich. Für das Antragsjahr 2023 wurden die Stichtage noch nicht bekanntgegeben.

    Mehr Informationen unter:

    www.nsks.de

  • Stiftung Mitarbeit: / Robert Bosch Stiftung - "Werkstatt Vielfalt – Projekte für eine lebendige Nachbarschaft"

    Antragsberechtigt:

    Initiativgruppen, Bürgerbüros, gemeinnützigen Vereine, Schulen, Universitäten, Kirchengemeinden oder Migrationsorganisationen sowie Kommunen

    Zuwendungsfähig:

    Honorare, Personalkosten, Veranstaltungskosten, Projektmaterialien etc.

    Förderschwerpunkte:

    Inhaltlich kommen Projekte in Frage, die das Miteinander junger Menschen (8 bis 27 Jahre) mit anderen Jugendlichen oder Menschen fördern, das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander vertiefen und die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement nutzen oder die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld unterstützen.

    Projektbeispiele:

    "Jugendliche und Menschen mit Behinderung erstellen Radiobeiträge zu aktuellen Themen Jugendliche machen kultur- und religionssensible Arbeit mit muslimischen Senioren. Schüler engagieren sich in Tandemprojekten mit Flüchtlingen Studierende und Senioren entwickeln eine Ausstellung mit gelebten Geschichten und Objekten aus ihrem Umfeld."

    Fördersumme:

    bis zu 7.000 € pro Projekt

    Eigenanteil:

    Es ist keine Ko-Finanzierung notwendig

    Sonstiges:

    es werden ausschließlich längerfristig angelegte Projekte gefördert (6 bis 24 Monate)

    Mehr Informationen unter:

    http://www.mitarbeit.de/werkstatt_vielfalt.html

  • Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte

    Antragsberechtigt:

    gemeinnützige Vereine / Einrichtungen

    Zuwendungsfähig:

    gezielte Aktivitäten und Maßnahmen zur Vermeidung der Ausgrenzung junger Menschen sowie soziale Integration dieser

    Förderschwerpunkte:

    Jugend- und Altenhilfe | öffentliches Gesundheitswesen | Sport | Kunst und Kultur | Bildung, Erziehung und Wissenschaft | Umwelt-, Verbraucher und Tierschutz

    Förderkulisse:

    Region Osnabrück

    Antragsfrist:

    Der Vorstand tagt zweimal im Jahr. Für das Jahr 2022 ist keine Antragstellung mehr möglich.

    Sonstiges:

    Die vollständigen Förderanträge sollten spätestens vier Wochen vorher eingereicht sein.

    Mehr Informationen unter:

    www.stiftung-stahlwerk.de

  • VGH-Stiftung

    Antragsberechtigt:

    natürlichen und juristischen Personen

    Zuwendungsfähig:

    Projekte mit: regionale oder überregionale Bedeutung | Beispielcharakter und/oder nachhaltige Ausrichtung | Kooperationsvorhaben und innovative Ansätze werden gerne gesehen. Eine herausragende Qualität wird vorausgesetzt. Es ist erwünscht, dass neue, auch unkonventionelle Wege beschritten werden.

    Förderschwerpunkte:

    Wissenschaft | Denkmalpflege | Literatur |Bildende Kunst | Museumspädagogik | Mildtätigkeit > kulturelle Bildung und Integration als Querschnittsthema

    Förderkulisse:

    Niedersachsen und Bremen

    Sonstiges:

    Förderanträge können bequem im Internet ausgefüllt und eingereicht werden. Insbesondere bei umfangreichen Vorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

    Mehr Informationen unter:

    www.vgh-stiftung.de

  • VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Norddeutschland

    Antragsberechtigt:

    natürliche und juristische Personen mit sozialen, kulturellen und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben

    Förderschwerpunkte:

    die Förderung von Kunst und Kultur. Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Vorhaben der Heimatpflege und Denkmalpflege | die Förderung von Erziehung und Bildung, vorrangig in den Bereichen der musischen und kulturellen Bildung, des Schulsports sowie der Jugendpflege | die Förderung von Maßnahmen für hilfsbedürftige Menschen wie Behinderte, Kranke und sozial Benachteiligte | die Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes | die Förderung von kulturellen und sozialen Vorhaben, die der Völkerverständigung dienen

    Förderkulisse:

    Norddeutschland

    Mehr Informationen unter:

    www.gvweser-ems.de

  • Stiftung Mitarbeit - "Starthilfe"

    Antragsberechtigt:

    neue Initiativen und Gruppen sowie für neue Projekte kleinerer lokaler Organisationen in den Bereichen Soziales, Politik, (Erwachsenen-)Bildung, Kultur, Umweltschutz, Gesundheit und Kommunales | mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen | die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen

    Zuwendungsfähig:

    Sachmittel, Ausstattungsgegenstände | Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit | Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit | Mittel für die Dokumentationen der Aktion | Kosten für Gründungsschritte

    Förderschwerpunkte:

    Gefördert werden Aktivitäten, Initiativen und Gruppen, die das Ziel verfolgen: einen konkreten Mangel oder Mißstand zu beheben | gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen | persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken | Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen | Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen | integrierende Ansätze umzusetzen

    Fördersumme:

    max. 500 €

    Zuwendungsart:

    Anschubfinanzierung

    Antragsfrist:

    Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung Mitarbeit mehrmals im Jahr.
    Die Antragsstichtage für 2022 lauten:

    28.02.

    30.05.

    15.08.

    31.10.

    Mehr Informationen unter:

    www.mitarbeit.de/starthilfe.html

  • Stiftung Niedersachsen

    Antragsberechtigt:

    gemeinnützige Projektträger

    Förderschwerpunkte:

    Bildung & Wissenschaft, Orte kultureller Bildung oder geisteswissenschaftliche Vorhaben mit kulturellem Bezug | Kunst, z.B. Kunstvereine, Medienkunst und Fotografie | Literatur, z.B. literarische Häuser oder Editionsvorhaben an wissenschaftlichen Einrichtungen | Musik, z.B. Aufführungen mit überregionaler Strahlkraft und thematischen Schwerpunkten unter Einbeziehung verschiedener Kulturen | Theater und Tanz, z.B. von Ensembles selbst erarbeitete, zeitgenössische Aufführungen mit überregionaler Strahlkraft | Soziokultur, z.B. Projekte, die sich durch Kommunikation und Vernetzung zwischen Kulturen und Generationen auszeichnen

    Projektbeispiele:

    Förderfähig sind sowohl große strukturelle Projekte als auch kleinere kulturelle Vorhaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzelstipendien/Einzelaufführungen, Beschaffung von Equipment, Druck- oder Korrekturkosten, Jubiläen und Stadtteilfeste sowie bereits begonnene oder abgelehnte Projekte, Ausfallfinanzierungen und Filmproduktionen.

    Förderkulisse:

    Niedersachsen

    Zuwendungsvoraussetzung:

    Die Projekte besitzen eine überörtliche Ausstrahlung, fördern die Teilhabe verschiedener Gruppen, haben eine nachhaltige Wirkung, pflegen Kooperationen und verfügen über eine hohe Qualität.

    Antragsfrist:

    Anträge in Höhe von bis zu 10.000 €: 30.1., 30.3., 15.7., 30.9., 15.11.

    Anträge zwischen 10.000 und 100.000 €: 30.4., 15.9. 30.11.

    Anträge über 100.000 €: 30.4., 30.11.

     

    Mehr Informationen unter:

    www.stnds.de

  • PENNY-Förderkorb

    Antragsberechtigt:

    Gemeinnützige Organisationen

    Förderschwerpunkte:
    • Abbau von Bildungsbenachteiligung durch außerschulische Bildungsangebote
    • Schaffung von Zugängen zu Sport und Kultur für benachteiligte Kinder und Jugendliche
    • gezielte Förderung der Ausbildungsreife junger Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
    • Förderung von interkulturellen oder interreligiösen Begegnungen junger Menschen
    Fördersumme:

    In den 40 Bezirken werden jeweils drei Förderpreise à 2.000 Euro vergeben; außerdem erhalten die Erstplatzierten pro Bezirk als Preisgeld zusätzlich für ein Jahr lang die Spenden des Förderpennys in ihrem Bezirk (Start der Förderung: 11.11.2019); aus allen lokalen Gewinnern werden zusätzlich Bundespreise mit 10.000 € (1.Platz), 7.500 € (2. Platz) und 2.500 € (3.Platz) gewählt. 

    Antragsfrist:

    Bewerbungen für 2020 sind nicht mehr möglich. Die nächste Bewerbungsphase beginnt voraussichtlich Anfang 2021.

    Mehr Informationen unter:

    https://www.penny.de/foerderkorb/

  • Amadeu Antonio Stiftung

    Antragsberechtigt:

    gemeinnützige Vereine | Netzwerke gegen Rechtsextremismus | selbstorganisierte Jugendliche | Kirchengemeinden | Schulen, bzw. Schüler, Lehrer oder Studenten | Schülerclubs | Bürgerinitiativen | Kommunen und Verwaltungen 

    Zuwendungsfähig:

    Kostenfinanzierung von Personalkosten oder Honoraren | Reisekosten | Sachmittel

    Förderschwerpunkte:

    Positionierung gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Populismus

    Engagement für Menschenrechte und Minderheitenschutz

    Ermöglichung interkultureller Begegnungen

    Ansatz in verschiedenen Lebensbereichen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur)

    Projektbeispiele:

    Opferberatungsstellen und mobile Beratungsteams

    Projekte, die über Antisemitismus, Rassismus oder Antiziganismus aufklären und immunisieren sowie Aktivitäten auf lokaler Ebene entwickeln

    Modellprojekte für Schulen, die demokratische Erziehung bzw. interkulturelles Lernen als Schwerpunkt haben

    Kurse für Selbstverteidigung, Interventionstrainings, Rechtsberatung

    Recherchen zur Situation in den Kommunen

    Fördersumme:

    In der Regel wird eine Förderung in Höhe von 100€ bis 2.500€ gewährt.

    Antragsfrist:

    Bei Anträgen bis zu einer Summe von 2.500€ gibt es keine Antragsfristen, Bearbeitungszeit 6-8 Wochen

    Bei Anträgen > 2.500€ gibt es zwei Stichtage pro Jahr: 31.01. und 31.07., Bearbeitungszeit: ca. 3 Monate

    Mehr Informationen unter:

    https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/

Rechtliches

Kontakt

Marvin Leck

Tel. 0591 964943-33
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Marvin Leck ist Mitarbeiter der pro-t-in GmbH